Rechtsprechung
BFH, 05.07.2007 - IV B 32/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verkauf nach Modernisierung und Aufteilung in Eigentumswohnungen durch eine zwischen Eheleuten bestehende Bruchteilsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf nach Sanierung und Aufteilung in Eigentumswohnungen
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 08.02.2006 - 2 K 2737/04
- BFH, 05.07.2007 - IV B 32/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01
Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung
Auszug aus BFH, 05.07.2007 - IV B 32/06
Das gilt insbesondere auch dann, wenn das Gebäude nach der Sanierung in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291). - BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus BFH, 05.07.2007 - IV B 32/06
Der Verkauf von mehr als drei Objekten kann nicht mehr als letzter Akt der Vermögensverwaltung angesehen werden, wenn im Hinblick auf die beabsichtigte Veräußerung erhebliche Investitionen getroffen werden (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294, unter 2. c der Gründe).
- FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07
Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen
Nach der BFH-Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist die Sanierung oder erhebliche Modernisierung eines Gebäudes ebenso zu behandeln wie die Errichtung eines neuen Gebäudes - bei der auch auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes und eben nicht auf den der Anschaffung des Grundstücks abzustellen ist (BFH-Urteil in BFHE 201, 169, BStBl II 2003, 291; ebenso BFH-Beschluss vom 05.07.2007 IV B 32/06, BFH/NV 2007, 2095;… BMF-Schreiben vom 26.03.2004 IV A 6 - S 2240-46/04, BStBl I 2004, 434 Rdnr. 24).Vielmehr muss der Steuerpflichtige i.S. einer "Quasi-Bauherrenaktivität" durch wertschöpfende Modernisierungsmaßnahmen ein Wirtschaftsgut anderer Marktgängigkeit schaffen (…vgl. BMF-Schreiben vom 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Rdnr. 24), wobei die Modernisierungsarbeiten keinem Neubau gleichkommen müssen (BFH in BFH/NV 2007, 2095).